Kuća Mira | Ihre Ferienvilla in Kroatien



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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 –Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung des Ferienhauses Kuca Mira, Krapanjska Ulica, 22000 Zaboric, Kroatien durch Ante-Željko Blažević, Mevissenstrasse 6, 50668 Köln (nachfolgend: „Vermieter“) an den Mieter (nachfolgend: „Mieter“).

§ 2 – Mietvertrag über Ferienhaus
1. Die Buchung eines Ferienhauses kann schriftlich, telefonisch oder per Internet erfolgen. Mit der schriftlichen, telefonischen oder per Internet versandten Anfrage bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages für die in der Anfrage bezeichnete Ferienunterkunft an. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vermieter auf dem Mieter schriftlich, telefonisch, per email oder via Internet die Buchung bestätigt. Die Mindestbuchungszeit beträgt drei Tage.
2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchungsanfrage des Mieters ab, so liegt hierin ein neues Angebot des Vermieters auf Abschluss eines Mietvertrages. Dieser Mietvertrag kommt zustande, sobald der Mieter dem geänderten Angebot zustimmt. Eine Zustimmung liegt vor, wenn der Mieter die geänderte Buchungsbestätigung wiederum bestätigt oder die Zahlung des Mietpreises oder eines Teils des Mietpreises als Vorauszahlung vornimmt.
3. Mit der Bestätigung der Buchung übersendet der Vermieter die Rechnung.

§ 3 – Preisangaben
1. Sämtliche Preisangaben des Vermieters sowohl auf der Internetseite wie auch in den von ihr herausgegebenen Broschüren oder Prospekten verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, sowie Touristenabgabe.
2. Im Mietpreis enthalten sind die Kosten für Wasser, Strom und Wärmeversorgung und die Nutzung des PKW Stellplatzes.

§ 4 – Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Vermieters für den Mietzeitraum, ersichtlich aus den jeweiligen Webportalen, den Broschüren oder Prospekten, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung.

§ 5 – Mietzahlung
1. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung ist der Mieter verpflichtet, 25 % des Mietpreises (nachfolgend: „Anzahlung“) auf das angegebene Konto des Vermieters oder auf einem der auf der Website des Vermieters angegebenen Zahlungswege an die Vermiete zu zahlen. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.
2. Der Mieter ist verpflichtet, 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung den restlichen noch offenen gesamten auf das in der Rechnung angegebene Konto des Vermieters zu zahlen.
3. Sofern der Mieter fällige Zahlungen nach Verstreichen einer gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet hat, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich oder per Email zu erklären. Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.
4. Der Mieter darf nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.
5. Bei Buchungen mit einer Frist von weniger als 30 Tagen vor Reiseantritt werden nur wirksam, wenn Mietpreis zuvor an den Vermieter gezahlt worden sind.

§ 6 – Allgemeine Rechte und Pflichten, Hausordnung
1. Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.
2. In dem Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot; Haustiere sind nicht zugelassen. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
3. Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
4. Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird dem Mieter die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
5. Die Ferienunterkunft wird nur für die Anzahl der Personen zur Verfügung gestellt, für die der Mieter die Ferienunterkunft gebucht hat. Will der Mieter nach Buchungsbestätigung durch den Vermieter weitere Personen mit in die Ferienunterkunft nehmen, so bedarf dies der Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, ihre Zustimmung zu verweigern, wenn betriebliche Gründe dies rechtfertigen.

§ 7 – Reiserücktritt
1. Der Mieter kann jederzeit vor Bezug der Wohnung vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen oder Bearbeitungsfehlern unter Angabe der Buchungsnummer die Rücktrittserklärung schriftlich vorzunehmen.
2. Bei Stornierungen werden die Anzahlungen einbehalten. Sollte erst kurz vor der Anreise storniert werden, werden Schadenersatzleistungen nach der folgenden Tabelle fällig:

  • Stornierung bis spätestens: 30 bis 14 Tage vor Anreise
    Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises: 50 %
  • Stornierung bis spätestens: 14 bis 7 Tage vor Anreise
    Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises: 60 %
  • Stornierung bis spätestens: 7 Tage vor Anreise
    Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises: 80 %

Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
3. Der Mieter darf nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von dem Vermieter geforderten Pauschalen. Gleichfalls bleibt es dem Vermieter unbenommen nachzuweisen, dass die durch den Rücktritt für sie entstandenen Kosten höher sind als die unter Ziff. 2 angegebenen Pauschalbeträge. Für diesen Fall wird der höhere Betrag vom Mieter geschuldet.

§ 8 – Rücktritt Vermieter
1. Der Vermieter ist berechtigt, von einer bestätigten Buchung innerhalb von 48 Stunden nach Versendung der Buchungsbestätigung ohne Angabe von Gründen zurückzutreten, sofern die Mieterin den Mietpreis noch nicht gezahlt hat. Die Stornierung einer Buchung erfolgt auf elektronischem Wege per Email oder schriftlich per Post. Für diesen Fall entstehen dem Mieter keine Kosten.
2. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Frist zu kündigen, wenn der Mieter sich in einer Weise vertragswidrig verhält, die eine Fortsetzung des Mietvertrages für den Vermieter unzumutbar macht. Hierzu zählt insbesondere ein Verhalten des Mieters oder seiner Mitreisenden, das zu einer Belästigung der Nachbarschaft führt, die für diese wiederum unzumutbar ist.
3. Wird der Mietvertrag nach Abschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder aber die von dem Vermieter nicht verschuldete Unvermietbarkeit gehören, unvorhersehbar erheblich gefährdet oder beeinträchtig, können beide Vertragsparteien den Mietvertrag kündigen. Bei Kündigung vor Übernahme der Ferienunterkunft erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück, für bereits erbrachte Leistungen kann der Vermieter ein Entgelt verlangen.

§ 9 – Haftung
1. Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet.
2. Für eingebrachte Sachen des Mieters haftet der Vermieter nicht. Sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Mieterin in dem Ferienhaus verwahrt und/oder hinterlässt.
3. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienhaus und/oder am Inventar des Ferienhauses schuldhaft verursacht hat/haben. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.
4. Ansprüche des Mieters verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

§ 10 – Übernahme der Ferienhäuser
1. Das Ferienhaus steht am jeweiligen Anreisetag dem Mieter ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sollte das Ferienhaus vor 16.00 Uhr bezugsfertig sein, wird sich der Vermieter bemühen, dem Mieter vor 16.00 Uhr das Ferienhaus zur Verfügung zu stellen.
2. Dem Mieter wird mit der Buchungsbestätigung/Rechnung zugleich mitgeteilt, wie die Schlüsselübergabe und die Betreuung des Ferienhauses vor Ort organisiert sind. Der Vermieter ist berechtigt, die Schlüssel des Ferienhauses durch Dritte an den Mieter übergeben zu lassen, die Dritten dürfen keinerlei rechtsverbindliche Erklärungen für den Vermieter abgeben.
3. Der Mieter hat das Ferienhaus am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt und besenrein an den Vermieter zurückzugeben. Die Rückgabe hat in dem Zustand zu erfolgen, in dem der Mieter die Ferienunterkunft übernommen hat.

§ 11 – Gewährleistung/Schadensersatz
1. Das Ferienhaus wird so gebucht, wie sie sich aus der Objektbeschreibung auf der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der entsprechenden Objektbeschreibung auf der Internetseite/dem Prospekt/der Broschüre des Vermieters beschrieben ist.
2. Wird der vertragliche Gebrauch aufgrund von Umständen erheblich beeinträchtigt, die der Vermieter zu vertreten hat, kann der Mieter den Mietpreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter eine vom Mieter bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne den vertragsgemäßen Gebrauch mindernden Mangel zu beseitigen. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder Abhilfe zuvor von dem Vermieter verweigert wurde.
3. Ein Recht auf Abtretung von Schadensersatz/Gewährleistungsansprüchen des Mieters an Dritte ist ausgeschlossen.

§ 12 – Sonstiges
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Köln Deutschland.
2. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln.
4. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

43°39’34.1“N 15°56’32.1“E